Vorsorge
Im Detail können Sie in einem dazu gehörigen Vertrag alles festlegen, was Ihnen am Herzen liegt z. B. wo, durch wen und in welcher Form Sie sich die Bestattung vorstellen würden
Gleichzeitig könnten Sie die Grabpflege im Vertrag mit regeln
Lassen Sie sich unverbindlich beraten
Auch können Verträge ohne Einzahlungen abgeschlossen und alles geregelt werden
Unverbindliche Aktenhinterlegung ist möglich